Verantwortung für Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette
Wir stehen aktiv für die Einhaltung der Menschenrechte entlang
unserer gesamten Wertschöpfungskette ein und erkennen diesbezügliche Risiken –
die sich vor allem in der vorgelagerten Lieferkette befinden. In unseren
internen und externen Verhaltenskodizes haben wir daher verbindliche Vorgaben
verankert. So fördern und fordern wir seit jeher die Einhaltung der
Menschenrechte durch unsere Mitarbeitenden und Lieferant*innen.
Unserer eigenen Geschäftstätigkeit und Zusammenarbeit mit unseren
Geschäftspartner*innen legen wir folgenden Prinzipien und Leitsätze zugrunde:
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Sowie landesspezifischen Regelungen und offizielle behördliche Anforderungen
Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact bestärken wir unseren Anspruch und unsere Verpflichtung zur Einhaltung der Menschrechte und heben noch deutlicher hervor, dass wir die zehn Prinzipien des UN Global Compacts aktiv unterstützen – sowohl in unserem eigenen Unternehmen als auch bei unseren Geschäftspartner*innen.