Die Beiersdorf AG ist gemäß der am 3. Juli 2016 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, Insiderinformationen, die sie als Emittentin unmittelbar betreffen, so bald wie möglich und für die Dauer von mindestens fünf Jahren hier auf ihrer Website zu veröffentlichen. Ad-hoc-Meldungen vor dem 3. Juli 2016 wurden gemäß § 15 WpHG veröffentlicht.