VORSTAND
Der Aufsichtsrat erarbeitet und beschließt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das aktuelle Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 1. April 2021 gebilligt.
Das Vergütungssystem für den Vorstand leistet in seiner Gesamtheit sowie mit seinen einzelnen Elementen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung dieser Strategie des Unternehmens, indem es Anreize für eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensentwicklung setzt und die Belange der Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Umwelt und Gesellschaft (Stakeholder) berücksichtigt. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden die Vorstandsmitglieder incentiviert, die in der Strategie festgelegten Ziele zu verfolgen und zu erreichen und damit eine nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts sicherzustellen.