Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung
Gemäß Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung müssen Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln des Emittenten (oder damit verbundenen Finanzinstrumenten) sowohl der Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Die Beiersdorf AG veröffentlicht Mitteilungen solcher Eigengeschäfte gemäß Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung auf dieser Website.