Gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen“ ist es für die Beiersdorf AG gesetzlich vorgeschrieben, Zielgrößen für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen sowie Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen festzulegen. Für den Aufsichtsrat der Beiersdorf AG gilt der gesetzliche Mindestanteil von 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männern; für den Vorstand gilt das gesetzliche Beteiligungsgebot von mindestens einer Frau und einem Mann. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat im Rahmen seines Diversitätskonzepts für den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat auch für diese Gremien jeweils eine freiwillige Zielgröße für den Frauenanteil fest.
Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie in den beiden oberen Führungsebenen lauten die aktuellen Zielgrößen wie folgt: