MELDEPROZESS

  • Sie können unser Hinweisgebersystem nutzen, um uns Verstöße gegen gesetzliche oder unternehmensinterne Regelungen zu melden. Wir nehmen Ihre Meldungen in einer Vielzahl von Kategorien entgegen. Zu diesen Kategorien zählen zum Beispiel Wirtschaftsstraftaten, Diskriminierung/Belästigung sowie Verstöße im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz. Eine Auflistung aller Meldekategorien finden Sie auf der Startseite unseres Hinweisgebersystems.

  • In der EU sowie in einigen Ländern außerhalb der EU können Sie über unser Hinweisgebersystem auch telefonische Meldungen über eine kostenlose Telefonnummer abgeben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Startseite unseres Hinweisgebersystems.

  • Die Meldungen werden durch Mitarbeitende der Funktionen Corporate Compliance Management, Corporate Auditing oder durch Experten aus anderen Zentralfunktionen bearbeitet. All diese Mitarbeitenden handeln unparteiisch und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

  • Alle eingehenden Meldungen werden von geschulten und unabhängigen Mitarbeitenden aus der Beiersdorf Zentrale gesichtet und bearbeitet. Wenn Sie einen Briefkasten eingerichtet haben, erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist. Eventuell wendet sich der Mitarbeitende, der Ihre Meldung bearbeitet, auch mit weiteren Fragen zum Sachverhalt an Sie.

  • Wir gehen jedem Hinweis, der bei uns eingeht, nach. Dabei steht die vertrauliche Behandlung des Hinweises für uns an erster Stelle. Daher beschränken wir die Zahl der Personen, die zu der Ermittlung hinzugezogen werden, auf das unbedingt erforderliche Maß.

    Beschuldigte Personen erhalten in der Regel die Möglichkeit, zu den in Ihrer Meldung beschriebenen Umständen Stellung zu nehmen. In manchen Fällen erfordert dies, dass wir Ihren Namen offenbaren (so z.B. häufig bei Belästigungsvorwürfen). Teilen Sie uns bitte in Ihrer Meldung mit, wenn Sie Ihren Namen angegeben haben, jedoch nicht wünschen, dass die beschuldigten Personen diesen erfahren.

    Soweit erforderlich geben wir die von Ihnen gemeldeten Informationen an staatliche Stellen weiter.

    Wenn unsere Untersuchung bestätigt, dass ein Compliance Verstoß begangen wurde, ergreifen wir angemessene Folgemaßnahmen.

  • Nach Abschluss unserer Ermittlung erhalten Sie ein Feedback von uns zu dem Ergebnis unserer Untersuchung, sofern Sie einen geschützten Briefkasten eingerichtet haben. Bitte beachten Sie, dass wir auch die Persönlichkeitsrechte der angeschuldigten Personen schützen müssen. Das kann zu Einschränkungen darin führen, wie viele Details wir Ihnen über das Ergebnis der Untersuchung mitteilen können.

  • In den meisten Ländern können Sie Ihre Meldung auf Wunsch anonym abgeben. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wird Ihre Anonymität durch das Hinweisgeberportal (BKMS® Incident Reporting) technisch geschützt. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall einen geschützten Briefkasten einzurichten, damit die Bearbeiter sich mit Rückfragen an Sie wenden und Ihnen Feedback geben können.

    In einigen Ländern und für bestimmte Kategorien können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Plattform, nachdem Sie Ihr Land ausgewählt haben.

  • Ihr Schutz beginnt damit, dass der Kreis der Personen, die Ihre Identität erfahren, auf das absolut notwendige Minimum beschränkt wird. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die nach bestem Wissen Hinweise auf Compliance Verstöße abgeben, sind verboten. Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie Benachteiligungen oder Bestrafungen aufgrund Ihrer Meldung erleiden, melden Sie uns dies bitte über unser Hinweisgebersystem.

    Wenn Sie jedoch wissentlich falsche oder irreführende Meldungen abgeben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

Die vollständige Beschreibung des Meldeprozesses steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.